Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin
GebReinigAusbV 1999§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 71, Gebäudereiniger, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.