Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin

GebReinigAusbV 1999

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 71, Gebäudereiniger, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

§ 2